4. December 2002, 00:06
|
|
Senior Member
|
|
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Altdorf bei Nuernberg
Beiträge: 284
Renommee-Modifikator: 57
|
|
Neutral
Also, tschuldige Dachs, ich will nicht besserwisserisch sein, aber DA muss ich mich einmischen.
Hähäm *räusper*
[x] der Bundeskanzler wird erst NACH der Wahl durch das Parlament ernannt
[ ] der Bundespräsident hat das Recht auf Gesetzesinitiative (d.h. er kann Gestzesvorschläge einbringen)
[ ] der Präsident kann Notstandsgesetzte erlassen
[ ] das Militär tanzt dem Präsidenten nach der Pfeife
[x] der Präsident hat NIE Kommandogewalt über die Streitkräfte, auch nicht im Kriegsfall. Da hat sie der Kanzler.
[ ] der Präsident kann das Grundgestzt einfach so ändern
[x] es kann gegen jede Verfassungsänderung von JEDERMANN geklagt werden
[x] Urteile des BVfG haben Gesetzteskraft
__________________
You are not allowed to see this text more than once with your eyes.
Users of a TCPA compatible system will lose their eyes if they do.
|