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Alt 25. August 2001, 00:03
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Post seltsame Einblicke

Begeisterte Visionen einer grenzenlosen und freiheitlichen Kommunikation dank digitaler Techniken, vernetzter Datenspeicher und multimedialer Produkte beschreiben die Zukunftsperspektiven einer sich beschleunigt verändernden Medienlandschaft. Doch was die einen als globale Demokratisierung der individuellen Kommunikationskompetenz feiern, sehen andere als eine Spaltung der Gesellschaft in Wissende und Unwissende, als Entfremdung von der natürlichen Realität, als Einbuße raumnaher Zwischenmenschlichkeit und als Verlust jeder Möglichkeit, illegale oder für die Entwicklung junger Menschen schädliche Kommunikationsprodukte einzuschränken.

1 *Verbote
*
1. Aufstachelung zum Haß oder Aufforderung zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung oder nationale, rassische, religiöse oder völkische Gruppen = *Haß oder Gewalt gegen Gruppen
§ 130 Abs. 2 StGB, § 8 Abs. 1 Nr. 1 MDStV
2. Verherrlichung grausamer oder unmenschlicher Gewalt = *Gewaltverherrlichung
§ 131 Abs. 1 StGB (1. Fallgruppe), § 8 Abs. 1 Nr. 2 MDStV
3. Verharmlosung grausamer oder unmenschlicher Gewalt = *Gewaltverharmlosung
§ 131 Abs. 1 StGB (2. Fallgruppe), § 8 Abs. 1 Nr. 2 MDStV
4. Menschenunwürdige Darstellung grausamer oder unmenschlicher Gewalt = Menschenunwürdige Gewaltdarstellung
§ 131 Abs. 1 StGB (3. Fallgruppe), § 8 Abs. 1 Nr. 2 MDStV
5. Sonstige Aufforderung oder Anleitung zu rechtswidrigen Gewalttaten = Aufforderung zu Gewalt
§§ 130a StGB, § 7 Abs. 1 Satz 2 MDStV

6. Unterstützung oder Werbung für kriminelle oder terroristische Vereinigungen = Kriminelle Vereinigung
§§ 129, 129a StGB, § 7 Abs. 1 Satz 2 MDStV