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Alt 18. April 2001, 07:59
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Post Re: Mal was anderes

Indizierung : Eine Indizierung besagt, daß man ein Produkt, in diesem Fall also ein Computerspiel

1.) Nicht offen Verkaufen darf. Wohl aber darf es Erwachsenen gegen Vorlage des Alternachweises verkauft werden.
2.) Es darf nicht offen im Geschäftsraum liegen, oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
3.) Es darf nicht beworben werden. Das heißt, daß keine Plakate aufgehängt werden dürfen, keine Flyer, keine Werbeprospakte, keine Reviews, keine Werbung in Printmedien usw. usw.

Es heißt aber NICHT daß es gar nicht verkauft werden darf. Es darf halt nur nicht für Jugendliche in irgend einer Art und Form zugänglich gemacht werden.
Wenn man also QIII haben möchte, kann man es auch völlig legal von den Eltern oder dem großen Bruder kaufen lassen.

Alle Belange die die Werbung von indiziertem Material betreffen, werden nach dem Grundsatz der Einzelfälle geregelt. Das heißt, das man jedes Mal neu prüfen muß, wenn eine eventuelle Werbung oder ähnliches vorliegt, ob eine Verletzung dieser Vorschriften begangen wurde. und weil das sehr viel Arbeit ist, liegen halt solche Spiele auch mal in Kaufhäusern aus, ohne das sofort jemand den Kopf dabei verliert.