Thema: UT indiziert!
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Alt 1. March 2002, 20:59
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Die Begründung zur Indizierung von UT :

Zitat:
2) "Unreal Tournament" (englisch sprachige Fassung), VB: Epic Megagames, NC/USA; Infogrames Deutschland GmbH, Dreieich-Sprendlingen Durch das Stadtjugendamt Erkelenz am 10.12. zur Indizierung beantragt, wobei der Vergleich mit dem indizierten Spiel "*****-Arena" gezogen - und eine desensiblisierende und verrohende Wirkung von detaillierten Gewaltdarstellungen (gezielter Kopfschuss; Zerlegen in Fleisch, Blut- und Knochenreste) und der Inszenierung des gezielten Abschlachtens menschlicher Gegner in form eines sportliche Wettkampfes unterstellt wurde. Das 3er-Gremium hat sich dieser Einschätzung nach umfangreicher Würdigung des Spieles sowie des Vorgutachtens der UnterhaltungssoftwareSelbstkontrolle/USK angeschlossen und "UT" als offenbar jugendgefährdend i.S. von § 1 Abs.1 Satz 1 GjS in Verbindung mit § 15 a Abs. 1 GjS) eingestuft. UT gehört nach Auffassung des 3er-Gremiums zu einer neuen Generation von Ego-Shootern, die ihre Töte-oder-werde- getötet-Philosophie mit großer Selbstverständlichkeit verficht und auf moralische Rechtfertigung in form eines übergelagerten Kontext keinerlei Wert legt. Insbesondere in den Death-Match-Modi ist die rasant schnelle Tötung der vorgeschriebenen Anzahl an Gegnern reiner Selbstzweck. Der immense Stress, der aus der beständig lauernden Gefährdung durch Mit-Wettbewerber sowie permanentem Zeitdruck entsteht, erhält durch die Möglichkeit des splatter-artigen Zerlegens der Gegner ein vermeintlich "positives"- und Genugtuung verschaffendes Gegengewicht, was zu einer wohlwollenden Wahrnehmung an sich grausam angelegter Tötungsszenarien beiträgt. Die Indizierung trat mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger-Nr. 41 am 28.02.2002 in Kraft.
Seien wir mal ehrlich: Eigentlich hätte UT schon bei Erscheinen indiziert werden müssen. Immerhin sind die Spielinhalte an sich komplett identisch mit QIII. Es war also im Grunde abzusehen daß das passiert.
Was nun den Zeitpunkt angeht: Eine Indzizierung darf grundsätzlich erst vorgenommen werden, wenn ein Antrag dafür vorliegt. Und dieser Antrag darf nur von einer Behörde oder einem öffentlichem Amt eingereicht werden.
Nun hat also jemand gemerkt daß es das Spiel gibt, und den Antrag eingereicht. Und so wurde das Spiel indiziert.
Aber stört das noch jemanden ? Immerhin kommt in wenigen Monaten der Nachfolger raus. Also kann es doch eigentlich egal sein. Wenn....
Ja wenn da nicht die Klausel wäre, daß Nachfolger grundsätzlich automatisch überprüft werden dürfen.
Demnach sieht es mit einer freien Version von UT II derzeit schlecht aus. Denn warum sollte ein Nachfolger eines indizierten Spieles frei erhätlich sein dürfen, wenn alle grundsätzlichen Inhalte erhalten bleiben ?
Der UT Gemeinde von heute dürfte das ganze, gelinde gesagt, am Arsch vorbei gehen. Aber die Community die sich um UT II gebildet hätte, die ist bereits jetzt eingeschränkt.

Wer übrigens mal nen interessanten Bericht dazu lesen möchte, sollte mal hier vorbeischauen:

http://unreal.gcpro.de/content.php3?...detailed&id=23

Handelt auch von diesem Thema.

So long

ARIS