Thema: UT indiziert!
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Alt 2. March 2002, 00:12
Vanessa Vanessa ist offline
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Re: Hmm

Zitat:
Original geschrieben von ARIS
Die Begründung zur Indizierung von UT :



Seien wir mal ehrlich: Eigentlich hätte UT schon bei Erscheinen indiziert werden müssen. Immerhin sind die Spielinhalte an sich komplett identisch mit QIII. Es war also im Grunde abzusehen daß das passiert.
Was nun den Zeitpunkt angeht: Eine Indzizierung darf grundsätzlich erst vorgenommen werden, wenn ein Antrag dafür vorliegt. Und dieser Antrag darf nur von einer Behörde oder einem öffentlichem Amt eingereicht werden.
Nun hat also jemand gemerkt daß es das Spiel gibt, und den Antrag eingereicht. Und so wurde das Spiel indiziert.
Aber stört das noch jemanden ? Immerhin kommt in wenigen Monaten der Nachfolger raus. Also kann es doch eigentlich egal sein. Wenn....
Ja wenn da nicht die Klausel wäre, daß Nachfolger grundsätzlich automatisch überprüft werden dürfen.
Demnach sieht es mit einer freien Version von UT II derzeit schlecht aus. Denn warum sollte ein Nachfolger eines indizierten Spieles frei erhätlich sein dürfen, wenn alle grundsätzlichen Inhalte erhalten bleiben ?
Der UT Gemeinde von heute dürfte das ganze, gelinde gesagt, am Arsch vorbei gehen. Aber die Community die sich um UT II gebildet hätte, die ist bereits jetzt eingeschränkt.

Wer übrigens mal nen interessanten Bericht dazu lesen möchte, sollte mal hier vorbeischauen:

http://unreal.gcpro.de/content.php3?...detailed&id=23

Handelt auch von diesem Thema.

So long

ARIS
Ja, sehe ich genau so... .
Ich denke nicht, dass es wirklich sehr viel veraendern wird...
Man muss auch die gute Seite sehen, dass der "Kiddie-Gehalt" abnehmen wird... .
Na ja, ich denke, dass einige hier recht grossen geistigen Duennpfiff abgeben [manche auch nicht] und nicht wissen was sie reden... .

Btw. wenn ein Game indiziert wird, ist es in der Regel nach vorweisen des Personalausweises nach wie vor unter der Theke zu erwerben, was wohl auch fuer U(T)2 gelten wird, sofern diese denn (wie Q3) schon sofort automatisch aufgrund des Namens mitindiziert werden...
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